Erklärungen zu den Prüfungen

Erklärungen und Informationen zu den Prüfungen

Zugelassen und geprüft wird nach der Verbandszuchtprüfungsordnung bzw. Verbandsgebrauchsprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Eigentümer und Führer unterwerfen sich mit der Abgabe der Meldung den Bestimmungen dieser Prüfungsordnungen. Mit der Nennung zur Prüfung versichert der Anmeldende, dass für den gemeldeten Hund eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Hunde werden vom Verein nicht haftpflichtversichert. Alle teilnehmenden Hunde müssen zweifelsfrei und ausschließlich durch einen Chip identifizierbar und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Treffpunkte für die Prüfungstermine werden noch bekanntgegeben.

Im Anschluss an die bestandene HZP können die teilnehmenden Hunde durch zusätzliche Prüfungen eine Bestätigung der „Jagdlichen Brauchbarkeit“  (in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. ) erlangen. Mit der Nennung zur HZP ist anzugeben,
ob eine Bestätigung der „jagdlichen Brauchbarkeit“ angestrebt wird. Das Nenngeld (40,- / 50,- €) ist hierfür erst nach bestandener HZP
zu entrichten.

Bei der VGP / VPS werden die Schweißfährten (ÜF) aus einem Wildschweiß-Haustierblutgemisch (Rind) im Spritzverfahren hergestellt. Stöbergelände: Stangenwald / Altholzbestand, Fuchshindernis: Graben. Die VGP ist auf acht Hunde begrenzt! Im Anschluss an die VGP wird unabhängig davon eine Bringtreueprüfung (Btr) angeboten. Für die Bringtreueprüfung müssen die Hundeführer eigene prüfungsgerechte Füchse zur Verfügung stellen. Diese sind in Vorbereitung auf die Prüfung bei den Richterobmännern/-frauen abzugeben.

Die Wasserübungstage sind ab 5. August des Jahres 2024 am Montag und Dienstag ab 18 Uhr.
Zu den Ãœbungstagen ist immer eine tote Ente mitzubringen.

Auf die geltenden Bestimmungen
hinsichtlich der Wasserarbeit wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Einzelheiten können bei
Josef Westerkamp (04473 / 2273) Handy ( 0151 233 855 94 ) erfragt werden.

Angaben zur Nennung sind deutlich lesbar auf dem Formblatt 1 (Stand 2018 – 2) in Maschinen- oder Druckschrift einzutragen und nur an die Geschäftsstelle zu senden ( Wenke Olliges Alte Hauptstr. 60 oder wenke.fugel@gmx.de ). Eine Kopie der Ahnentafel ist unbedingt beizufügen. Alle teilnehmenden Hunde müssen zweifelsfrei und ausschließlich durch einen Chip identifizierbar und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Der Verein behält sich eine Begrenzung der Prüfungsteilnehmer vor. Vereinsmitglieder haben Vorrang vor Nichtvereinsmitgliedern. Die Meldung eines Hundes verpflichtet zur Zahlung von Nenngeld, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erschienen ist, es sein denn, die Nennung wird bis zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen. Das Nenngeld ist entweder durch Überweisung oder Verrechnungsscheck zu zahlen (Bankverbindung: IBAN: DE77 28050100 0000298299/BIC: BRLADE21LZO).


- Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten -


Ho‘ Rüd‘ Ho‘
gez. Wenke Olliges


Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren:Unsere Gläubigeridentifikationsnummer lautet DE44ZZZ00000732691. Wir werden die Vereinsbeiträge weiterhin bis zum15. März eines jeden Jahres einziehen.
Bei Änderungen der Bankverbindung oder Anschrift bitten wir um eine Information an die Geschäftsstelle.
 
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